Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB Österreich)

1.     Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

a.    Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen uns und dem Kunden als Unternehmer i.S.d. § 14 Abs. 1 BGB §§ 1 und 2 UGB. Die Lieferung erfolgt daher nicht an Verbraucher.

b.    Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wen sie von uns schriftlich anerkannt worden sind.

 

2.    ANgebot und Vertragsschluss

a.    Unsere Angebote sind freibleibend. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung bzw. Erklärung der Einkaufsabsicht ein Angebot abzugeben. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer Auftragsbestätigung in Textform durch uns als geschlossen.

b.    Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass wir die Nichtlieferung nicht zu vertreten haben. Der Kunde wird in diesem Fall über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

c.    Proben, Muster, mündliche Hinweise, Empfehlungen sowie sonstige Unterlagen und Angaben wie Ablichtungen, Zeichnungen, gelten nur als annähernd und nicht als verbindlich, es sei denn, dass eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung bzw. Garantie gegeben wurde.

 

3.    Schutz von Unterlagen / Geheimhaltung

a.    Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens von Prospekten, Katalogen, Muster, Präsentationen und Ähnlichem bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.

b.    Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.

c.    Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

 

4.    Preis (Kaufpreis, Werklohn)

a.    Die Berechnung unserer Ware erfolgt in EURO zu den am Tag der Bestellung gültigen Nettopreisen. Die zusätzlich angegebenen Stückpreise können Rundungsfehler enthalten und dienen nur zur Information. Maßgeblich für den dem Vertragsschluss zugrunde liegenden Preis ist der angegebene Packungspreis.

b.    Der Mindestbestellwert pro Auftrag des Kunden beträgt € 120,00. Bei Lieferungen mit einem Nettoauftragswert von unter € 120,00 erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von € 20,00 für Fracht oder sonstige Kosten. Waren ab einem Auftragsnettowert von € 120,00 werden portofrei geliefert.

c.    Der Verkauf von aus einer Großpackung (Anstaltspackung) ausgeeinzelten Produkten ist nicht zulässig.

 

5.    Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)

a.    Der Kaufpreis ist binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Die Frist ist nur eingehalten, wenn das Geld innerhalb der genannten Frist bei uns eingegangen ist bzw. bei Bezahlung mit Wechsel, Scheck oder im SEPA-Lastschriftverfahren uns vorbehaltlos gutgeschrieben ist.

b.    Bei Überschreitung des Zahlungsziels berechnen wir dem Kunden Zinsen in Höhe der uns entstehenden Kreditkosten, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweils aktuellen Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank. Im Falle des Zahlungsverzugs um mehr als 15 Tage behalten wir uns vor, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse vorzunehmen.

c.    Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, soweit es sich nicht um Mängelansprüche des Kunden handelt, ist gegenüber unseren Forderungen nur zulässig, wenn wir die Gegenansprüche anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt worden sind. Selbiges gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts.

d.    Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner gemäß § 288 Abs. 5 S. 1 BGB  verpflichtet, als Entschädigung für unsererseits entstandene Betreibungskosten einen Pauschalbetrag von 40 EUR zu entrichten. Im Falle der Beiziehung eines registrierten Inkassobüros ist der Vertragspartner darüber hinaus verpflichtet, die uns dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen.

 

6.    Gefahrtragung; Lieferzeiten und Lieferfristen; Haftung bei Verzug; Hinweispflicht; Rücktrittsrecht; Schadensersatz wegen Verzögerung

a.    Mit der Übergabe der Ware zum Versand an die beauftragte Transportperson geht die Gefahr (auch bei portofreier Lieferung) auf den Kunden über. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden unsere Lieferungen gegen die üblichen Transportrisiken versichert.

b.    Angegebene Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich. Sofern bestimmte Lieferfristen und Liefertermine durch uns individuell bestätigt werden, setzt die Einhaltung dieser Fristen und/oder Termine den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Lieferfristen sind von uns eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Lieferfrist zum Versand gegeben wird.

c.    Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Ereignissen höherer Gewalt oder unverschuldeten Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen sowie bei Eintritt sonstiger unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei unserem Vorlieferanten eintreten.

d.    Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.

e.    Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.

f.      Das Vorliegen solcher Umstände berechtigt uns zudem, vom Vertrag zurückzutreten.

g.    Aus verspäteter Lieferung können keine Ansprüche – insbesondere keine Schadenersatzansprüche wegen Verzögerung der Leistung – geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen, oder sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht, wenn die Verzögerung auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Dann ist der Anspruch auf Schadenersatz jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

7.     Eigentumsvorbehalt

a.     Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen und aller Forderungen aus vorangegangenen Lieferungen. Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges über die von uns gelieferte Ware zu verfügen. Bei Vermischung oder Verarbeitung unserer Waren mit anderen Gegenständen überträgt uns der Kunde schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den vermischten Beständen oder neuen Sache. Er verwahrt sie für uns.

b.    Bis zur vollständigen Begleichung aller unserer Forderungen ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden. Für den Fall der Weiterveräußerung der Ware tritt unser Kunde schon jetzt seine hieraus entstehenden Ansprüche gegen den Erwerber oder alle sonstigen Dritten (auch gegen die Versicherer) an uns im Voraus ab. Selbiges gilt für die Beschädigung einer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sache oder ihres Verlustes. Die Abtretung wird mit Vertragsschluss angenommen. Der Kunde verpflichtet sich, uns über den Bestand der abgetretenen Ansprüche Auskunft zu erteilen und uns die zu ihrer Geltendmachung erforderlichen Urkunden herauszugeben. Der Kunde bevollmächtigt uns schon jetzt, gegenüber Dritten die vorstehende Abtretung offenzulegen.

c.    Von einer Zwangsvollstreckung in unsere unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sowie in die hieraus gegebenenfalls entstandenen Forderungen hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

 

8.    Beanstandungen, Haftung wegen Rechts- und Sachmängeln

a.    Der Kunde hat Warenlieferungen sofort nach Empfang gem. § 377 HGB auf ihre Unversehrtheit, Vollständigkeit, Übereinstimmung mit dem Auftragsinhalt und Qualität zu überprüfen. Offensichtliche Beanstandungen sind uns gegenüber unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware oder bei versteckten Beanstandungen innerhalb von 7 Tagen nach deren Entdeckung, in Schriftform zu melden. Unterlässt der Kunde diese Meldung, gilt die Ware als unbeanstandet angenommen und die Lieferung als vertragsgemäß ausgeführt. Äußerlich erkennbare Beschädigungen bei Empfang sollen gegenüber dem Spediteur oder Frachtführer sofort beanstandet werden

b.    Mängel hat der Kunde in geeigneter Weise festzuhalten und zu dokumentieren. Insbesondere muss er Transportschäden nach bester Möglichkeit bei Anlieferung auf den Beförderungspapieren detailliert notieren und Fotos der Schäden anfertigen. Zudem hat der Kunde die betroffenen Waren zur Begutachtung durch uns bzw. einer von uns bestimmten Person bereit zu halten, es sei denn, dies ist dem Kunden im Einzelfall unzumutbar.

c.    Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Rücktritt vom Vertrag besteht behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch bei rechtzeitig angemeldeter und berechtigter Mängelrüge nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Nachlieferung oder Minderung zu erfüllen.

d.    Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine fahrlässige Pflichtverletzung von URGO oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von URGO beruhen. Gleiches gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von URGO oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von URGO beruhen. Die Begrenzung auf ein Jahr tritt ebenso nicht ein bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Sachmangelgewährleistungsrechten mit der Ablieferung der Sache.

e.    Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

f.     Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Die gesetzlichen Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

 

9.    Weitergehende Schadensersatzansprüche, Allgemeine Haftung

a.    Weitergehende Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine fahrlässige Pflichtverletzung von URGO oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von URGO beruhen. Gleiches gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von URGO oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von URGO beruhen.

b.    Der Haftungsausschluss gilt auch nicht für Schäden, die auf einer Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht von uns beruhen. Dann ist der Anspruch auf Schadenersatz jedoch auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

c.    Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Die gesetzlichen Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

 

10.   Weiterverkauf und Beachtung von gesetzlichen Bestimmungen

a.     Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für die Lagerung und die Verwendung der Produkte verantwortlich. Unsere apothekenpflichtigen Produkte dürfen nur an Apotheken abgegeben werden.

b.     Der Kunde und ggf. seine angeschlossenen Unternehmen, inklusive der Gesellschafter, der Bevollmächtigten und der Geschäftsleitung (nachfolgend „Garantiegeber“ genannt), garantieren gegenüber URGO GmbH und/oder den angeschlossenen Unter- nehmen, inklusive der Gesellschafter, der Bevollmächtigten und der Geschäftsleitung (nachfolgend „URGO“ genannt), dass die vorgenommenen Tätigkeiten zu jeder Zeit innerhalb der aktuell geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Regularien vorgenommen werden, inklusive, aber nicht abschließend, VO (EU) 2017/745 (MDR), Antikorruptionsgesetze (wie z.B. US FCPA, UK Bribery Act, etc.), Geldwäschegesetze, Ausfuhrkontrollvorschriften, und insbesondere Ausfuhrkontrollvorschriften der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika und/oder der Vereinten Nationen (OFAC Vorschriften).

 

11.   Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

a.    Erfüllungsort ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung ist Sulzbach (Saar).

b.    Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand, für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden, auch für Scheck und Wechselprozesse, ausschließlich unser Geschäftssitz in Sulzbach (Saar). Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

c.     Das Vertragsverhältnis unterliegt, auch wenn es sich um Lieferungen ins Ausland handelt, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss der Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).


Version 01 – Stand 02.04.2024

 

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