Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)

Verkaufs- und Lieferbedingungen
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1. GELTUNGSBEREICH

a) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen uns und dem Kunden als Unternehmer i.S.d. §14 BGB.

b) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung schriftlich
zugestimmt. Dies gilt auch für die Fälle, in denen wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag schriftlich unter Hinweis auf diese Bedingungen bestätigt oder ohne Vorbehalte des Kunden ausgeführt haben.

2. ANGEBOTE UND VERTRAGSSCHLUSS

a) Unsere Angebote oder benannten Preise sind bis Vertragsschluss stets unverbindlich und freibleibend. Sie stellen daher nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich sein Angebot zum Vertragsschluss. Alle gegenseitigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und dem Kunden kommen erst nach Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns oder aber mit Auslieferung der Ware zustande. Wir sind demnach nicht zur Ausführung der Bestellung verpflichtet, sofern wir diese nicht
wirksam angenommen haben.

b) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass wir die Nichtlieferung nicht zu vertreten haben, was insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit Zulieferern der Fall ist. Der Kunde wird in diesem Fall über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

c) Proben, Muster, mündliche Hinweise, Empfehlungen sowie sonstige Unterlagen und Angaben wie Ablichtungen, Zeichnungen, gelten nur als annähernd und nicht als verbindlich, es sei denn, dass eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung bzw. Garantie gegeben wurde.

3. PREISE, MINDESTBESTELLWERT, FRACHTKOSTEN UND
GEFAHRÜBERGANG

a) Die Berechnung unserer Ware erfolgt in EURO zu den am Tag der Bestellung gültigen Preisen zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die zusätzlich angegebenen Stückpreise können Rundungsfehler enthalten und dienen nur zur Information. Maßgeblich für den dem Vertragsschluss zugrunde liegen- den Preis ist der angegebene Packungspreis.

b) Der Mindestbestellwert pro Auftrag des Kunden beträgt € 120,00. Bei Lieferungen mit einem Nettoauftragswert von unter € 120,00 erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 für Fracht oder sonstige Kosten. Waren ab einem Auftragsnettowert von €120,00 werden portofrei geliefert.

c) Der Verkauf von aus einer Großpackung (Anstaltspackung) ausgeeinzelten Produkten ist nicht zulässig.

d) Mit der Übergabe der Ware zum Versand an die beauftragte Transportperson geht die Gefahr auch bei portofreier Lieferung auf den Kunden über. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden
unsere Lieferungen gegen die üblichen Transportrisiken versichert.

4. LIEFERUNG, SCHADENERSATZ WEGEN VERZÖGERUNG

a) Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Sofern bestimmte Lieferfristen und Liefertermine durch uns individuell bestätigt werden, setzt die Einhaltung dieser Fristen und/oder Termine den
rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen  Genehmigungen und Freigaben, insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Lieferfristen
sind von uns eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Lieferfrist zum Versand kommt.

b) Aus verspäteter Lieferung können keine Ansprüche – insbesondere keine Schadenersatzansprüche wegen Verzögerung der Leistung – geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen,
oder sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen von uns beruhen. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht, wenn die Verzögerung auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Dann ist der Anspruch
auf Schadenersatz jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5. ZAHLUNG

a) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Die Frist ist nur eingehalten, wenn das Geld innerhalb der genannten Frist bei
uns eingegangen ist bzw. bei Bezahlung mit Wechsel, Scheck oder im SEPA Lastschriftverfahren uns vorbehaltlos gutgeschrieben ist.

b) Bei Überschreitung des Zahlungsziels berechnen wir dem Kunden Zinsen in Höhe der uns entstehenden Kreditkosten, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweils aktuellen
Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank. Im Falle des Zahlungsverzugs um mehr als 15 Tage behalten wir uns vor, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse vorzunehmen.

c) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, soweit es sich nicht um Mängelansprüche des Kunden handelt, sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist gegenüber unseren Forderungen nur zulässig, wenn wir die Gegenansprüche anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt worden sind.

d) Der Kunde hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, durch Überweisung oder per SEPA-Lastschrift. Im Fall der Zahlung per SEPA-Lastschrift wird der Kunde 3 Tage vorher über die Höhe der Lastschrift informiert (Pre-Notification). Für den Fall der Nichteinlösung oder Rückgabe einer SEPA-Lastschrift, welche der Kunde zu vertreten hat, ermächtigt der Kunde hiermit unwiderruflich seine Bank, uns seinen Namen und seine aktuelle Anschrift mitzuteilen.

e) Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Kunden, wenn dieser die Rücklastschrift zu vertreten hat. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Kunde nicht für ausreichende Deckung des
Kontos sorgt. Beachten Sie bitte, dass wir im Falle einer Rücklastschrift, die Sie zu vertreten haben, eine Rücklastschriftgebühr erheben. Der Kunde hat das Recht, uns gegenüber das Entstehen keines oder eines wesentlich geringeren Schadens nachzuweisen. Wir sind berechtigt, im Einzelfall das Entstehen eines höheren Schadens nachzuweisen.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

a) Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen und aller Forderungen aus vorangegangenen Lieferungen. Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges über die von uns gelieferte Ware zu verfügen. Bei Vermischung oder Verarbeitung unserer Waren mit anderen
Gegenständen überträgt uns der Kunde schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den vermischten Beständen oder neuen Sache. Er verwahrt sie für uns.

b) Bis zur vollständigen Begleichung aller unserer Forderungen ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder seine Kaufpreisforderung abzutreten. Für den Fall der
Weiterveräußerung der Ware unter Eigentumsvorbehalt oder ihrer Beschädigung oder ihres Verlustes tritt unser Kunde schon jetzt seine hieraus entstehenden Ansprüche gegen den Erwerber
oder alle sonstigen Dritten (auch gegen die Versicherer) an uns im Voraus ab. Die Abtretung wird mit Vertragsschluss angenommen. Der Kunde verpflichtet sich, uns über den Bestand der
abgetretenen Ansprüche Auskunft zu erteilen und uns die zu ihrer Geltendmachung erforderlichen Urkunden herauszugeben. Der Kunde bevollmächtigt uns schon jetzt, gegenüber Dritten die
vorstehende Abtretung offenzulegen.

c) Von einer Zwangsvollstreckung in unsere unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sowie in die hieraus gegebenenfalls entstandenen Forderungen hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

7. BEANSTANDUNGEN, HAFTUNG WEGEN RECHTS- UND
SACHMÄNGELN

a) Der Kunde hat Warenlieferungen sofort nach Empfang auf ihre Unversehrtheit, Vollständigkeit, Übereinstimmung mit dem Auftragsinhalt und Qualität zu überprüfen. Offensichtliche Beanstandungen sind uns gegenüber unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware oder bei versteckten Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen nach deren
Entdeckung, in Textform zu melden. Unterlässt der Kunde diese Meldung, gilt die Ware als unbeanstandet angenommen und die Lieferung als vertragsgemäß ausgeführt. Äußerlich erkennbare Beschädigungen bei Empfang sind gegenüber dem Spediteur oder Frachtführer sofort zu beanstanden.

b) Mängel hat der Kunde in geeigneter Weise festzuhalten und zu dokumentieren. Insbesondere muss er Transportschäden nach bester Möglichkeit bei Anlieferung auf den Beförderungspapieren
detailliert notieren und Fotos der Schäden anfertigen. Zudem hat der Kunde die betroffenen Waren zur Begutachtung durch uns bzw. einer von uns bestimmten Person bereit zu halten, es sei
denn, dies ist dem Kunden im Einzelfall unzumutbar.

c) Bei rechtzeitig angemeldeter und berechtigter Mängelrüge dürfen wir zunächst nacherfüllen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt es dem Kunden vorbehalten, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden außerhalb des § 439 BGB, insbesondere also Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Auch gilt der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, bei einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache.

d) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche. Allerdings gilt dies
nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns und bei arglistigem
Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadenersatzansprüchen mit der Abnahme.

e) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen
unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

f) Ergänzend gilt unsere jeweils aktuelle Retourenregelung, die Sie jederzeit unter www.urgo.de abrufen können und die wir Ihnen auf Wunsch zusenden.

8. WEITERGEHENDE SCHADENERSATZANSPRÜCHE, ALLGEMEINE HAFTUNG

a) Weitergehende Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen
oder für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen von uns beruhen.

b) Der Haftungsausschluss gilt auch nicht für Schäden, die auf einer Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht von uns beruhen. Dann ist der Anspruch auf Schadenersatz jedoch auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen, auch diese in Ziffer 7, betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Die gesetzlichen Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben
unberührt.

9. WEITERVERKAUF UND BEACHTUNG VON GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN

a) Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für die Lagerung und die Verwendung der Produkte verantwortlich. Unsere apothekenpflichtigen Produkte dürfen nur
an Apotheken abgegeben werden.

b) Der Kunde und ggf. seine angeschlossenen Unternehmen, inklusive der Gesellschafter, der Bevollmächtigten und der Geschäftsleitung (nachfolgend „Garantiegeber“ genannt),
garantieren gegenüber URGO GmbH und/oder den angeschlossenen Unternehmen, inklusive der Gesellschafter, der Bevollmächtigten und der Geschäftsleitung (nachfolgend „URGO“ genannt), dass die vorgenommenen Tätigkeiten zu jeder Zeit innerhalb der aktuell geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Regularien vorgenommen werden, inklusive, aber nicht
abschließend, Antikorruptionsgesetze (wie z.B. US FCPA, UK Bribery Act, etc.), Geldwäschegesetze, Ausfuhrkontrollvorschriften, und insbesondere Ausfuhrkontrollvorschriften der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika und/oder der Vereinten Nationen (OFAC Vorschriften).

10. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG GEMÄSS ART. 14 ABS. 1 ODR-VO UND § 36 VSBG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur OnlineStreitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

11. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL

a) Erfüllungsort für alle wechselseitigen Verpflichtungen, insbesondere für die Lieferung und Zahlung, ist Sulzbach.

b) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand, für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit
dem Kunden, auch für Scheck und Wechselprozesse, ausschließlich unser Geschäftssitz in Sulzbach. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

c) Das Vertragsverhältnis unterliegt, auch wenn es sich um Lieferungen ins Ausland handelt, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss der Regeln des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).

12. DATENSCHUTZ

Wir sind berechtigt, im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU Datenschutzgrundverordnung bzw. des Bundesdatenschutzgesetzes, in der jeweils gültigen Fassung Daten über Sie als Kunden zu verarbeiten. Unsere entsprechende Datenschutzerklärung ist im Internet unter www.urgo.de abrufbar und wird auf Wunsch auch per E-Mail oder postalisch übersandt.

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

a) Ohne unsere schriftliche Zustimmung dürfen Rechte aus diesem Vertrag nicht übertragen werden.

b) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bedingungen hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden
Bedingungen unwirksam sein, sind wir und der Kunde verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 

GESCHÄFTSZEITEN
Montag – Donnerstag: 08:30–16:30 Uhr
Freitag 08:30–14:30 Uhr

KONTEN
BNP Paribas SA Niederlassung Deutschland
IBAN: DE 31 3701 0600 2220 4610 12
BIC: BNPADEFFXXX

HANDELSREGISTER:

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HRB: 640

Managing Director: Judith Stahlhut