Themenpartnerschaft zwischen URGO & Rechtsdepesche Online

Neue Themenpartnerschaft zwischen URGO und Rechtsdepesche Online

Seit dem 1. Januar 2024 ist URGO neuer Themenpartner im Bereich der Wundversorgung und Kompressionstherapie des gesundheitsrechtlichen Online-Informationsportals www.rechtsdepesche.de.

Rechtsdepesche Online hat es sich zur Aufgabe gemacht, juristische Problem- und Fragestellungen im Gesundheitswesen in eine für juristische Laien verständliche Form zu bringen und praxisnah zu vermitteln. Dies umfasst die Besprechung und Bewertung aktueller Gerichtsentscheidungen und Gesetzesvorhaben sowie Themen von besonderer Relevanz für das Gesundheitswesen wie u. a. Wundversorgung, Kompressionstherapie oder Dokumentation.

Die Partnerschaft zielt darauf ab, die Leserschaft der Rechtsdepesche, zu denen insbesondere Führungskräfte aus medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sowie weitere Akteure des Gesundheitsweisen gehören, über wichtige Themen aus dem Bereich der Wundversorgung und Kompressionstherapie aktuell und fundiert zu informieren.

URGO Geschäftsführerin Judith Stahlhut sieht in der Partnerschaft eine gute Möglichkeit, diejenigen, die sich täglich für die Wundversorgung einsetzen, noch besser zu unterstützen. „2024 möchten wir unser Engagement als Partner von Pflegekräften, Ärzt:innen und Wundmanager:innen weiter verstärken“, erklärt Stahlhut. „Ein Hauptthema wird die Definition und Neuausrichtung von Verbandmitteln sein, da es hier einige Herausforderungen gibt, die wir als Branche bewältigen müssen.“  

 

Gewährleistung von Rechts- und Versorgungssicherheit

URGO verfolgt das Ziel, Rechtssicherheit im Wundmarkt zu schaffen und dafür Sorge zu tragen, dass Wundversorgungsprodukte, deren Effektivität und Evidenz bereits nachgewiesen wurde, auch weiterhin erstattungsfähig bleiben. Dies soll sicherstellen, dass Patient:innen mit Wunden nach dem aktuellen Stand der medizinischen Technik optimal behandelt werden können und keine Versorgungsengpässe befürchten müssen.

„Die Versorgungskontinuität und -sicherheit ist ein ganz wesentlicher Aspekt für alle Patient:innen mit chronischen und schwer heilenden Wunden“, unterstreicht Prof. Dr. Volker Großkopf, Jurist und Herausgeber der Rechtsdepesche. Es dürfe keinesfalls zu Versorgungsbrüchen kommen. Umso wichtiger sei es, ergänzt Prof. Dr. Großkopf, dass insbesondere innovative Produkte, deren Wirksamkeit im Rahmen von klinischen Studien und Anwenderbeobachtungen im ambulanten Sektor bereits nachgewiesen wurde, weiterhin verordnungsfähig bleiben, um Patient:innen die bestmögliche Chance auf Abheilung ihrer chronischen, akuten oder infizierten bzw. infektionsgefährdeten Wunden zu ermöglichen.

 

Mehr Informationen gibt es regelmäßig auf www.rechtsdepesche.de/wundversorgung.