KV ÜBERSICHT

Die Verordnungsfähigkeit von Verbandmitteln für den Sprechstundenbedarf wird je nach KV-Bezirk unterschiedlich geregelt.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich an die für die Abwicklung von Sprechstundenbedarf zuständigen Kostenträger oder die jeweilige KV zu wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass Sprechstundenbedarfsvereinbarungen zeitlich befristet sind und daher keine allgemein gültige Aussage zur Verordnungsfähigkeit für einen KV-Bezirk vorgenommen werden kann.

Nutzen Sie die folgenden Links, um die Website der jeweiligen KV aufzurufen: