Unsere Produktlösungen bleiben erstattungs- und verordnungsfähig

Mit Wirkung zum 02.12.2020 trat die vom G-BA vorgenommene Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Abschnitt P und Anlage Va – Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung in Kraft. Diese Abgrenzungsrichtlinie ist entscheidend für die Erstattungsfähigkeit von Wundversorgungsprodukten. Sie basiert auf der  gesetzlichen Verbandmitteldefinition in § 31 Absatz 1a SGB V. Eine wesentliche Konsequenz dieser Abgrenzungsrichtlinie ist der Verlust der Erstattungsfähigkeit von Produkten, die eine antimikrobielle Wirkung an oder in der Wunde entfalten. Diese fehlende Erstattungsfähigkeit endet aufgrund der gesetzlichen Regelung allerdings für diese Produkte, sofern sie auch schon am 11.04.2017 erstattet wurden, nicht mit dem Inkrafttreten der Richtlinie, sondern erst nach einer entsprechenden Übergangsfrist, die bislang auf den 02.12.2021 datiert war.

 

Es gibt sehr erfreuliche Neuigkeiten für alle PatientInnen, die mit diesen Wundauflagen versorgt werden:


Der Gesetzgeber hat im Juni 2021 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) auf den Weg gebracht, welches nun am 21.07.2021 in Kraft getreten ist. Dieses beinhaltet auch eine sehr wichtige Änderung bezüglich der Verordnungsfähigkeit von sonstigen Produkten zur Wundversorgung.

Mit dem GVWG wurde die Übergangsregelung und die Stichtagsregelung in Bezug auf die Verordnungsfähigkeit von diesen Wundprodukten angepasst. Durch die Verlängerung der Übergangsregelung von 12 auf 36 Monate, bleiben die betreffenden Produkte mindestens bis zum 02.12.2023 weiterhin verordnungsfähig. Die Produkte, die vom G-BA als Verbandmittel eingestuft werden, sind natürlich weiterhin ohne zeitliche Beschränkung verordnungsfähig.

Für die folgenden URGO Produktlösungen bedeutet dies, dass sie mindestens bis zum 02.12.2023 im Rahmen der 36 monatigen Übergangsfrist weiterhin erstattungsfähig sein werden:

  • UrgoClean Ag
  • UrgoTül Silver
  • UrgoCell Silver
  • UrgoTül Ag Lite Border
  • Urgosorb Silver
  • UrgoStart Plus

Alle anderen bislang erstattungsfähigen URGO-Produkte bleiben im Übrigen auch weiterhin verordnungs- und erstattungsfähig.

 

 

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