Termin für öffentliche Anhörung steht
Nach dem Kabinettsbeschluss zum Einsparpaket am 29.04.2026 musste Bundesgesundheitsministerin Nina Warken heftige Kritik einfahren. So kritisiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung beispielsweise, dass in Zukunft 46 Millionen. Fälle bundesweit nicht mehr finanziert würden, wenn das Gesetz in Kraft trete. Für die hausärztliche Versorgung würde dies bedeuten, dass von durchschnittlich 984 Fallzahlen je Quartal nur noch 892 finanziert würden. Die Hausärzte behandeln im Schnitt 18 chronische oder schwer heilende Wunden. Wichtig ist, dass sich die Versorgung komplexer Erkrankungsbilder durch eine Deckelung der Honorierung nicht verschlechtert. Andernfalls könnte die heute schon in der Fläche unzureichende Versorgung noch stärker und kostenintensiver in die stationäre Versorgung verlagern.
Warken räumte indes ein, dass es sich bei dem Einsparpaket nicht um eine qualitätsgetriebene Strukturreform handele. Es ginge einzig darum, Beitragssatzsteigerungen für die kommenden Jahre zu vermeiden. Das geht rechnerisch nur dann, wenn die Einnahmen verbessert oder Ausgaben heute oder in der Zukunft reduziert bzw. gedeckelt werden. Deshalb sind die Chancen, dass Einsparmaßnahmen ersatzlos gestrichen werden, schlecht – es sei denn, es gibt für den jeweiligen Bereich konkrete finanzielle Gegenvorschläge. Anders hingegen sieht das der Unterausschuss Gesundheit des Bundesrats, in seiner 70-seitigen Stellungnahme plädiert er dafür, dass insbesondere Einsparmaßnahmen im Arzneimittel- und Medizintechnikbereich auf ihre Auswirkungen auf den Gesundheitsstandort Deutschland kritisch überprüft werden müssen.
Am 22.06.2026 sollen in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung die Meinungen der Verbände und Sachverständigen eingeholt werden. Das Gesetz soll dann schon am 26.06.2026 im Bundestag final beraten werden. Dann müsste nur noch der Bundesrat am 10.07.2026 zustimmen. Von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat ist bislang nicht auszugehen, denn anders als beim BEEP-Gesetz sind diesmal nicht nur die Krankenhäuser von Einsparmaßnahmen betroffen.
Soziale Pflegeversicherung: Vor Regierungssitzung fehlt der Gesetzesentwurf
Nicht weniger dramatisch stellt sich die Finanzlage in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) dar. Obwohl der Bund mit Darlehen in Höhe 3,8 Milliarden Euro aushilft, werden im Jahr 2027 bis zu 7 Milliarden Euro fehlen. Gemessen an den Gesamtausgaben der SPV müssten also 10 % der Ausgaben gestrichen oder für zusätzliche Einnahmen gesorgt werden.
Seit 2015 haben sich laut dem Medizinischen Dienst Bund und dem GKV-Spitzenverband die Zahl der Pflegebedürftigen auf sechs Millionen Menschen verdoppelt. Etwa bei der Hälfte der Versicherten stellt man bei der Erstbegutachtung einen höheren Pflegegrad fest. Viele Angehörigen sind laut Bericht überfordert, Rezepte für entsprechende Therapien einzuholen.
Ein Versorgungsbeispiel: Viele Pflegebedürftige haben chronische Wunden. Wird hier beispielsweise mit der Kompressionstherapie gezögert, kann es zu schweren Krankenhausaufenthalten aufgrund von Wundinfektionen – bis hin zu Amputationen kommen. Dadurch entsteht auch in der anschließenden Häuslichkeit ein höherer Pflegebedarf.
Vor dem Hintergrund fordern MD und GKV-Spitzenverband eine „bedarfsorientierte präventive Impulsberatung“. Gutachter:innen sollen Impulse zur Prävention geben, die Versorgungssituation verbessern und pflegende Angehörige entlasten.
Wir bei URGO Medical haben uns dieser Herausforderung gestellt und haben im Jahr 2022 mit UrgoK1 die deutschlandweit einzige Kompressionsbinde in die Versorgung gebracht, die die Vorteile einer Kurzzugbinde (wirksam bei Aktivität) und einer Langzugbinde (wirksam in der Ruhe) in einer einzigen Binde vereint.
Anders als reine Kurzzugbinden kann UrgoK1 gemäß der S2K-Leitlinie auch über 24 Stunden bis zu 7 Tage am Bein verbleiben und den therapeutisch notwendigen Druck aufrecht erhalten. Das bedeutet, dass kein täglicher Pflegedienstbesuch notwendig ist. Eine echte Entlastung für das Gesundheitspersonal, die Angehörigen und die Pflegebedürftigen.
In welcher Form präventive Elemente im Pflegeneuordnungsgesetz ist bislang unbekannt, denn der Gesetzesentwurf lässt auf sich warten. Die Zeit wird knapp, denn die Regierungsberatungen sind auf den 27. Mai datiert. Vorher müsste aber der Referentenentwurf sowie die diesbezüglichen Stellungnahmen vorliegen, um daraus einen Regierungsentwurf zu entwickeln. Es zeichnen sich also ähnlich kurze Fristen für die Stellungnahmen der Verbände zum Gesetzesentwurf ab, wie beim GKV-Sparpaket.

