Update GKV-Einsparungen

Diese Vorschläge müssen jetzt im Parlament verhandelt werden

Bis zum Schluss wurde gezittert, ob der 29.04. als Kabinettstermin zu halten ist. Am Montag hatte Bundeskanzler Friedrich Merz noch verkündet, dass die Beratungen zu dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abgeschlossen seien, da hatte Table Media kurz darauf gemeldet, dass die Staatssekretäre der Ministerien noch keine Einigung erzielen konnten.

Jetzt liegt der Kabinettsentwurf vor und bringt einige Überraschungen und vorprogrammierte Diskussionen im Parlament mit sich.

Der Kabinettsentwurf wurde im Gegensatz zum Referentenentwurf um über 3 Mrd. Euro, also 0,15 GKV-Beitragssatzpunkte, eingedampft. Über 16 Milliarden Euro Einsparmaßnahmen beinhaltet das Paket jetzt für 2027. Der Grundsatz der einnahmenorientierten Ausgaben ist geblieben. Gleichwohl zeigt sich, dass auf verschiedenen Ebenen Kompromisse gemacht wurden. 

So wurden die von der SPD kritisierte Absenkung des Krankengeldes von 70 auf 65 % wieder herausgenommen. Die Beitragsfreiheit für Familienversicherte bleibt erhalten, allerdings nur noch mit einem Beitrag von 2,5 statt der ursprünglich angesetzten 3,5 %. Um ein Abwandern in die Private Krankenversicherung zu verhindern, soll jetzt auch die Versicherungspflichtgrenze mit der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro im Monat angehoben werden. Auf Druck der eigenen Bundestagsfraktion steigt Finanzminister Lars Klingbeil ab 2027 mit 0,3 Mrd. Euro in den Ausgleich der ALG-II-Empfänger (neue Grundsicherung) ein. Auf der anderen Seite wird der Bundeszuschuss zur Krankenversicherung um 2 Mrd. Euro reduziert. Eine „Milchmädchenrechnung“, die Minderausgaben beschert.

Völlig neu ist die Einführung einer zweckgebundenen Abgabe. Erstmals hatte sich Markus Söder am Montagabend in der ARD-Wahlarena, ganz im Gegensatz zu dem CSU-Bundeslandwirtschaftsminister und dem CDU/CSU-Fraktionsvize, offen für die Einführung einer „Zuckersteuer“ gezeigt. Keine 24 Stunden später war diese in Form einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke im Kabinettsentwurf gelandet. Die geplanten Einnahmen von 450 Millionen Euro ab 2028, sollen für die Prävention und die betriebliche Gesundheitsförderung eingesetzt werden.

Ein hitziges Parlamentsthema dürfte neben zusätzlichen Belastungen für die Pharmaindustrie auch die Refinanzierung von tarif- oder tarifähnlichen Löhnen sein. Im Jahr 2022 wurde unter Jens Spahn die Tarifpflicht für die Pflege eingeführt. Demnach dürfen Krankenkassen nur noch mit solchen Pflegediensten Versorgungsverträge schließen, die mindestens einen tarifähnlichen Lohn bezahlen. Durch den Grundsatz der einnahmenorientierten Ausgaben, würden nur noch etwa die Hälfte der Tarifsteigerungen refinanziert. Auf der anderen Hälfte bleibt der Arbeitgeber künftig sitzen. Dies könnte zu massiven Problemen in der Versorgung von Pflegebedürftigen führen.

Wenn eines jedoch nicht passieren darf, dann dass die Einsparungen zu Lasten der Versorgung von Menschen mit chronischen Erkrankungen – und damit verbunden häufig auch schwer heilenden Wunden – gehen.