Moderne Wundauflagen für Patienten mit chronischen und schwer heilbaren Wunden

Hersteller fordern Sicherstellung der Versorgung

Kurzfristige gesetzliche Maßnahmen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass bestimmte moderne Wundauflagen auch über den 02.12.2023 hinaus verordnungsfähig sind. Diese Wundauflagen sind für Patient:innen mit chronischen und schwer heilbaren Wunden notwendig, weisen ein hohes Maß an Sicherheit auf und werden darüber hinaus in Deutschland bereits seit Jahren von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet. Die Medizinproduktehersteller fordern eine Verlängerung der Übergangsfrist und das Recht auf Beratung im Rahmen des Verfahrens zur weiteren Erstattung der Wundbehandlung.

Wundauflagen, die als „Sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ (SzPW) definiert sind, werden spätestens ab dem 02.12.2023 nicht mehr per se verordnungsfähig sein. Diese müssen dem G-BA im Rahmen eines Antragsverfahrens nach Anlage V der Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit erbringen.

Bislang sind jedoch keine klaren Kriterien für den Nachweis bekannt. Der G-BA hat bisher weder Produktgruppen noch ein entsprechendes Antragsverfahren definiert.

Um die Versorgung der Patient:innen mit Wundauflagen sicherzustellen, fordern die Hersteller daher zwei zentrale Elemente:

  • die Verlängerung der Übergangsfrist über den 2. Dezember 2023 hinaus und
  • ein Anhörungsrecht durch den G-BA, wie es für Arzneimittel nach dem AMNOG üblich ist.

„Die derzeit geltende Übergangsfrist birgt ein sehr hohes Risiko einer massiven Verschlechterung der Versorgung, da hochwirksame Wundauflagen für bedürftige Patient:innen nicht mehr erstattet werden“, sagt Xavier Camps, Geschäftsführer der URGO GmbH.

Der BVMed – Bundesverband Medizintechnologie hat sich deshalb im April mit einem dringenden Appell an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach gewandt und auf diese Situation hingewiesen.

Auch der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, sprach sich für eine Verlängerung der Übergangsfrist und ein Anhörungsrecht für Medizinproduktehersteller aus.

„Diese Entwicklung ist sehr positiv für die betroffenen Patient:innen, Anwender:innen und Hersteller“, so Xavier Camps. „Prof. Hecken sieht als Vorsitzender des G-BA dringenden Handlungsbedarf. Wir brauchen an dieser Stelle die Politik, um diese beiden Forderungen zur Umsetzung des Anhörungsrechts und der Verlängerung der Übergangsfrist vor dem 2. Dezember 2023 gesetzlich zu regeln. Ich bin überzeugt, dass mindestens 3 weitere Jahre notwendig sind.“

 

URGO GmbH

Als kompetenter und zuverlässiger Partner für Ärzte, Pflegedienste, Fachhändler, Homecareunternehmen, Sanitätshäuser, Kliniken und Apotheken bietet die URGO GmbH optimale und innovative Lösungen zur bedarfsgerechten Behandlung und bestmöglichen Versorgung von Wunden.

URGO GmbH gehört zum Unternehmensbereich von URGO Medical, welcher Teil der französischen familiengeführten Unternehmensgruppe URGO ist. 

Mit den Standorten in Sulzbach/Saar und Monheim/Rhein beschäftigt URGO GmbH 225 Mitarbeiter deutschlandweit und steuert die Aktivitäten für die DACH-Region. Europaweit zählt URGO Medical zu den führenden Herstellern im Bereich der modernen Wundversorgung.

Die Mission der URGO GmbH ist es, für jede Wunde eine innovative Lösung zu finden, um die Lebensqualität der Menschen nachhaltig zu verbessern.

 

Pressekontakt

URGO GmbH
Christin Reinfarth
Teamlead Corporate Communications & Digital Marketing
c.reinfarth@urgo.de