Christian Westermann ist examinierter Altenpfleger. Seit 2019 ist er Geschäftsführer und Mitgründer der Engel vonne Ruhr Ambulante Pflege GmbH in Mülheim an der Ruhr. Darüber hinaus ist er als Fachdozent im Sozial- und Gesundheitswesen tätig, Sprecher der Ruhrgebietskonferenz Pflege sowie Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft spezialisierter Leistungserbringer „Wunde“ e. V. (BAG-Wunde). Die Engel vonne Ruhr haben sich bereits mit ihrer Gründung bewusst auf den Weg gemacht, die Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden strukturiert weiterzuentwickeln. Heute versorgt das Team in einem regionalen Versorgungssetting bis zu 130 Menschen mit chronischen Wunden. Aus der praktischen Erfahrung heraus, dass tragfähige Versorgungsstrukturen nur in funktionierenden Netzwerken entstehen können, war Christian Westermann 2024 Mitinitiator der BAG-Wunde e. V. Ziel des bundesweiten Zusammenschlusses ist es, Pflegedienste, pflegerisch geführte Wundzentren, Einzelpersonen, Kostenträger und weitere Akteure miteinander zu vernetzen und gemeinsam die strukturellen Rahmenbedingungen der Wundversorgung weiterzuentwickeln.
Herr Westermann, die HKP-Richtlinie sorgt momentan für Fragen und Diskussionen – was regelt sie eigentlich?
Die HKP-Richtlinie – also die Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses – legt fest, unter welchen Voraussetzungen häusliche Krankenpflege verordnet werden darf, welche Leistungen genehmigungsfähig sind und wie das Zusammenspiel zwischen Ärzteschaft, Krankenkassen und Leistungserbringern organisiert sein sollte. Für die Wundversorgung ist besonders relevant, dass die Versorgung von Menschen mit chronischen und schwer heilenden Wunden mit der Leistungsnummer 31a als eigenständige Leistung definiert wurde. Diese soll grundsätzlich durch spezialisierte Leistungserbringer erfolgen. Die Richtlinie schafft damit einerseits Klarheit über Zuständigkeiten, verändert aber zugleich die Versorgungslandschaft. Pflegedienste, die die formalen Anforderungen nicht erfüllen, laufen künftig Gefahr, aus diesem Versorgungsbereich – und damit auch aus entsprechenden Erlösen – herauszufallen. Genau deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit den neuen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen.
Welche Voraussetzungen muss ich als ambulanter Pflegedienst seit dem 01.01.2026 erfüllen, damit ich chronische Wunden im Sinne eines spezialisierten Pflegedienstes versorgen darf?
Ab dem 01.01.2026 rückt der Status als „spezialisierter Leistungserbringer“ in den Mittelpunkt, wenn Pflegedienste die Leistung nach Nr. 31a dauerhaft erbringen und abrechnen möchten.
Konkret bedeutet das:
Für die ersten 18 Monate sind mindestens 3,0 Vollzeitstellenäquivalente erforderlich, anschließend 4,0 Vollzeitstellenäquivalente mit klar definierten Qualifikationen.
- Leitung / fachliche Verantwortung
Es muss eine verantwortliche Pflegefachkraft sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein, die über eine wundspezifische Zusatzqualifikation von mindestens 168 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten verfügt.
Alternativ – wenn diese Funktion nicht in Personalunion realisierbar ist – kann diese Qualifikation durch eine Fachbereichsleitung erbracht werden, die dann die fachliche Aufsicht übernimmt. - Durchführende Pflegefachkräfte
Alle Pflegefachkräfte, die die Wundversorgung eigenverantwortlich durchführen, benötigen eine wundspezifische Zusatzqualifikation von mindestens 84 Unterrichtseinheiten – ab dem 01.01.2026 vollständig. - Fortbildungspflicht
Pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter, die hier vertraglich gemeldet sind, sind jährlich mindestens zehn Zeitstunden fachspezifische, produktneutrale Fortbildung nachzuweisen. - Struktur- und Dokumentationsanforderungen
Erforderlich sind eine strukturierte elektronische Wunddokumentation, regelmäßige Verlaufskontrollen – mindestens alle vier Wochen – sowie angepasste QM-Prozesse, Einarbeitungskonzepte und produktneutrale Weiterbildungsstrukturen gemäß Ergänzungsvereinbarung nach §§ 132, 132a Abs. 4 SGB V.
In der Praxis bedeutet das durchaus Investitionen – in Qualifikation, Prozesse und Organisation. Gleichzeitig entsteht aber eine echte Differenzierungschance: Pflegedienste, die diese Strukturen sauber aufbauen, werden für Ärztinnen, Ärzte und Kostenträger verlässliche und bevorzugte Partner.
Was ist mit den nicht spezialisierten oder noch nicht spezialisierten Pflegediensten, die momentan Menschen mit chronischen Wunden versorgen?
Die Situation ist aktuell zweigeteilt. Grundsätzlich dürfen auch nicht spezialisierte Pflegedienste weiterhin versorgen, wenn kein spezialisierter Leistungserbringer verfügbar ist – das stellt die HKP-Richtlinie sehr klar heraus. Gleichzeitig ist vorgesehen, dass Krankenkassen einen Wechsel zu spezialisierten Leistungserbringern anstoßen sollen. Auch juristische Einschätzungen, unter anderem veröffentlicht in der Rechtsdepesche, haben dies nochmals bestätigt.
Für viele „klassische“ Pflegedienste liegt hier jedoch auch eine Chance:
Nicht jeder muss sofort vollständig spezialisiert sein. Ein strategisches Vorgehen ist möglich – etwa über den Aufbau eines qualifizierten Kernteams, klare Kooperations- und Überleitungsprozesse sowie eine mittelfristige Planung hin zur Spezialisierung. So bleibt man Teil der Versorgung und gibt den Markt nicht kampflos ab.
Einige Pflegedienste kooperieren mit Wundexperten aus Homecare-Unternehmen. Ist das weiterhin möglich, um chronische Wunden versorgen und abrechnen zu können?
Kooperationen sind weiterhin sinnvoll – allerdings ersetzen sie keine eigenen strukturellen Voraussetzungen. Die vertraglich geschuldete Leistung (z. B. Verbandwechsel) gegenüber den Patientinnen und Patienten oder den Krankenversicherungen ist nicht teilbar. Die verantwortliche Pflegefachkraft sowie alle an der Wunde arbeitenden Mitarbeitenden müssen sozialversicherungspflichtig beim spezialisierten Leistungserbringer angestellt sein. Die fachliche Verantwortung kann nicht dauerhaft ausgelagert werden. Was weiterhin gut funktioniert, sind Kooperationen in den Bereichen Produktschulung (produktneutral), Logistik, Beratung und Schnittstellenmanagement. Die abrechnungsfähige Leistung nach Nr. 31a muss jedoch durch entsprechend qualifizierte Mitarbeitende des eigenen Pflegedienstes erbracht werden. Homecare bleibt damit ein wichtiges Werkzeug – aber kein Ersatz für Spezialisierung.
Die Krankenkassen sollen nach HKP-Richtlinie auf spezialisierte Leistungserbringer umsteuern – wie ist Ihre Erfahrung damit?
Die Stoßrichtung ist eindeutig: langfristig Vorrang für spezialisierte Leistungserbringer. Aktuell erhalten wir vereinzelt gezielte Anfragen von Kostenträgern, die bewusst nach spezialisierten Strukturen suchen. Gleichzeitig zeigt die Erfahrung aus anderen Versorgungsbereichen – etwa der AAPV oder SAPV –, dass solche Umstellungen Zeit benötigen. Auch dort ist die Entwicklung nicht von heute auf morgen erfolgt. Die spezialisierten Leistungserbringer in der Wundversorgung bilden eine neue Säule im Versorgungssystem. Die Regeln stehen – jetzt muss sich die Praxis einspielen. Wo regionale Kapazitäten fehlen, wird weiterhin pragmatisch entschieden, um die Versorgung sicherzustellen. Langfristig bleibt jedoch das Ziel bestehen, spezialisierte Strukturen aufzubauen und zu nutzen.
Sie versorgen mit den Engel vonne Ruhr über 130 Menschen mit chronischen Wunden und sind spezialisiert – was raten Sie Pflegediensten, die sich noch unsicher sind?
Die Spezialisierung auf die Versorgung chronischer Wunden entwickelt sich ab 2026 zu einem zentralen Erfolgsfaktor für ambulante Pflegedienste. Der Versorgungsbedarf steigt kontinuierlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klarer geworden und die Steuerung durch Krankenkassen nimmt zu. Damit entsteht ein planbares und langfristig stabiles Versorgungssegment.
Pflegedienste, die frühzeitig in Qualifikation, Zulassung und Vernetzung investieren, profitieren nicht nur wirtschaftlich, sondern auch fachlich: höhere Versorgungsqualität, motivierte Mitarbeitende und eine stärkere Position im regionalen Netzwerk. Wer diese Entwicklung aktiv gestaltet, positioniert sich nachhaltig im Versorgungssystem. Wer sie ignoriert, läuft Gefahr, mittelfristig Marktanteile zu verlieren.
Wie bewerten Sie die Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen für die Spezialisierung – wie viel mehr Geld gibt es für spezialisierte Pflegedienste?
Die ehrliche Antwort lautet: Es gibt derzeit keinen bundesweit einheitlichen Spezialisierungszuschlag. Die Vergütung ist abhängig von Landesverträgen, Einzelverhandlungen oder Schiedsstellenentscheidungen. In NRW wurde beispielsweise eine Vergütung von 45,09 € pro Verbandwechsel öffentlich benannt, was aus Sicht der BAG-Wunde die tatsächlichen Kosten nur teilweise und nicht einmal kostendeckend abbildet. Spezialisierung ist daher kein kurzfristiges „Mehr-Geld-Modell“. Sie bedeutet zunächst Investitionen in Struktur und Qualifikation. Wirtschaftlich wird sie vor allem dann tragfähig, wenn regionale Vergütungen stimmen und stabile Fallzahlen aufgebaut werden.
Gleichzeitig liegt hier eine große Chance: Pflegedienste mit nachweisbarer Qualität, strukturierten Prozessen und messbaren Versorgungserfolgen gewinnen zunehmend Argumente in Verhandlungen. Das wird mittelfristig ein entscheidender Hebel sein. Um dies messbar zu machen, benötigen wir Versorgungsdaten. Dies bereitet die BAG-Wunde e. V. aktuell gemeinsam mit ihren Mitgliedern vor, um in der nächsten Verhandlungsrunde die tatsächlichen Aufwendungen und Kosten realistisch abzubilden.
Wo kann ich mich als Pflegedienst zur HKP-Richtlinie informieren und beraten lassen?
Als praxisnahe Beratungsinstanz empfehle ich die BAG-Wunde – Bundesarbeitsgemeinschaft spezialisierter Leistungserbringer „Wunde“ e. V. Hier erhalten Pflegedienste fachliche Orientierung, strukturierte Informationen und Unterstützung rund um das Thema Spezialisierung. Die formale Einreichung der Unterlagen bei den Kostenträgern erfolgt weiterhin über die jeweiligen Berufsverbände.
