GKV-BstabG Korrekturen geplant – doch wer schließt die Finanzlücke?
Kaum ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet, zeichnet sich bereits die erste Korrekturrunde ab. Auf Drängen insbesondere der SPD sollen einzelne Sparmaßnahmen nachgebessert werden. Für die Wundversorgung ist diese Debatte besonders relevant: Gerade ältere Menschen und Kinder sind häufig auf eine Versorgung angewiesen, bei der Arztpraxis, Krankenhaus, Pflege und ambulante Weiterbehandlung ineinandergreifen müssen.
Auf mehr als 70 Seiten hat sich die Koalition nach zähen Verhandlungen auf Änderungen verständigt, die an die Notfallreform angehängt werden sollen. So soll der Abschlag bei Mengenausweitungen entbudgetierter Leistungen von Haus- sowie Kinder- und Jugendärzten wieder entfallen. Allein dadurch entstehen 2027 zusätzliche Ausgaben von rund 30 Mio. Euro. Für die Versorgung ist das ein wichtiges Signal: Praxen, die bei steigenden Patientenzahlen zusätzliche Leistungen erbringen, sollen dafür nicht finanziell benachteiligt werden.
Hinzu kommen mehr als 550 Mio. Euro für die Krankenhäuser, die auch mit Blick auf die notwendige Zustimmung im Bundesrat vereinbart wurden. Zusammen mit weiteren Korrekturen entsteht damit für 2027 ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von bis zu 900 Mio. Euro.
Zur Gegenfinanzierung sind unter anderem die Wiedereinführung von Ausschreibungen bei Hilfsmitteln, Abschläge auf Pflegehilfsmittel, Ausschreibungen bei Zytostatika, Preisabschläge bei Digitalen Gesundheitsanwendungen sowie eine zusätzliche Begrenzung der Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen.
Ob diese Maßnahmen ausreichen, um weitere Beitragssatzsteigerungen zu vermeiden, ist jedoch offen. Denn gleichzeitig gerät ein weiterer Baustein des Sparpakets ins Wanken: Die geplante Zuckersteuer beziehungsweise Abgabe wurde mit einem erheblichen Einspar- bzw. Einnahmeeffekt in die Finanzplanung eingerechnet. Der politische Widerstand wächst jedoch – Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete den entsprechenden Entwurf zuletzt als nicht „mehrheitsfähig“. Fällt dieser Baustein weg, würde sich die Finanzierungslücke weiter vergrößern.
Besonders relevant für die Wundversorgung ist die Diskussion um die Tarifrefinanzierung. Die vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen in der medizinischen Behandlungspflege hat dazu beigetragen, höhere Löhne zu ermöglichen, ohne Pflegedienste mit den zusätzlichen Personalkosten allein zu lassen. Auch die Spezialisierung der Pflegedienste auf die chronische Wunde hat davon profitiert. Nun steht eine Begrenzung der Refinanzierung bei medizinischer Behandlungspflege sowie bei Vorsorge und Rehabilitation im Raum. Das Einsparvolumen für 2027 liegt bei rund 420 Mio. Euro.
Gerade für ältere und immobile Menschen mit chronischen Wunden ist dies ein sensibles Signal. Ihre Versorgung ist personalintensiv und auf qualifizierte Pflegekräfte angewiesen: Sie wechseln Verbände, beobachten den Wundverlauf und erkennen Veränderungen, die eine ärztliche Intervention erforderlich machen können. Einsparungen bei der Refinanzierung der Pflege dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden – entscheidend ist auch, welche Folgen sie für die ambulante Versorgung haben.

