Gesundheits-politischer Ausblick 2026

Bedeutung für Ärzt:innen, Pflege und Homecare

Das Jahr 2026 bringt wesentliche gesundheitspolitische Entscheidungen mit sich, die unmittelbare Auswirkungen auf die tägliche Versorgung von Patientinnen und Patienten mit akuten sowie chronischen Wunden haben. Insbesondere für Ärzt:innen, ambulante Pflegedienste und Homecare-Unternehmen ergeben sich neue Anforderungen, aber auch wichtige Handlungsspielräume.

 

Erstattung sonstiger Produkte zur Wundbehandlung: Planungssicherheit bis Ende 2026

Mit dem Pflegeerweiterungs- und Entbürokratisierungsgesetz, das der Bundesrat kurz vor Weihnachten verabschiedet hat, wurde für bestimmte Produkte zur Wundbehandlung eine Übergangsregelung geschaffen. Silberhaltige Wundauflagen sowie nicht formstabile Zubereitungen können weiterhin bis zum 31. Dezember 2026 zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden.

Für Ärzt:innen bedeutet dies vorerst Verordnungssicherheit in der Therapieentscheidung. Gleichzeitig ist der Blick nach vorn entscheidend: In einem weiteren Gesetzgebungsverfahren soll die Verbandmitteldefinition angepasst werden, um eine langfristige Versorgung mit medizinisch notwendigen Produkten sicherzustellen. Damit besteht die Perspektive, dass ausgewählte Produkte auch über das Jahr 2026 hinaus verordnungsfähig bleiben – ein zentraler Aspekt für die kontinuierliche Versorgung chronischer Wunden.

 

Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Neue Anforderungen an Pflegedienste und Homecare

Bereits im Jahr 2019 leitete der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit der Anpassung der Häuslichen Krankenpflege (HKP)-Richtlinie einen grundlegenden Wandel in der Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden ein. Die Richtlinie stellt klar, dass die fachlichen Anforderungen an diese Versorgung so hoch sind, dass eine Durchführung durch nicht spezialisierte ambulante Pflegedienste grundsätzlich nicht ausreichend ist.

Vorgesehen ist eine vorrangige Versorgung durch spezialisierte ambulante Pflegedienste sowie – in begründeten Fällen – durch spezialisierte Versorgungseinrichtungen wie Wundzentren. Seit dem 1. Januar 2026 gelten die hierfür definierten personellen und fachlichen Anforderungen nun vollständig.

Für ambulante Pflegedienste und Homecare-Unternehmen bedeutet dies eine klare Weichenstellung: Spezialisierung wird zum entscheidenden Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor. Ärzt:innen stehen zugleich vor der Aufgabe, bei der Verordnung und Steuerung der Versorgung stärker auf qualifizierte Versorgungsstrukturen zu achten, um eine leitliniengerechte und wirtschaftliche Behandlung sicherzustellen.

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