Chronische Wunden brauchen mehr als ein Preismoratorium

Die Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes markiert einen Wendepunkt für die Versorgung chronischer Wunden. Antimikrobielle Wundauflagen bleiben Bestandteil der Regelversorgung und schaffen nach Jahren der Unsicherheit wieder mehr Planungssicherheit für Ärzt:innen sowie für Patient:innen. 

Diese Entscheidung ist versorgungspolitisch bedeutsam. Infektionen gehören zu den häufigsten Ursachen dafür, dass chronische Wunden über Monate oder sogar Jahre nicht abheilen. 

Gleichzeitig zeigen Versorgungsdaten ein alarmierendes Bild: Bis heute erhält etwa jede zweite infizierte chronische Wunde keine antimikrobielle Therapie. Umgekehrt werden auch viele chronische Wunden antimikrobiell behandelt, obwohl keine klinischen Infektionszeichen vorliegen. Die eigentliche Herausforderung besteht daher darin, Infektionen frühzeitig und sicher zu erkennen, um antimikrobielle Wundauflagen gezielt und leitliniengerecht einzusetzen. 

Eine erfolgreiche Versorgung umfasst daher: 

  • die frühzeitige Erkennung lokaler Infektionszeichen, 
  • kontinuierliche Wundreinigung und ein konsequentes Biofilmmanagement, 
  • regelmäßiges Debridement, 
  • die Behandlung der Wundursache – etwa durch leitliniengerechte Kompression oder Druckentlastung – sowie 
  • den gezielten Einsatz antimikrobieller Wundauflagen, wenn dieser klinisch erforderlich ist. 

Während das Gesetz medizinisch mehr Klarheit schafft, verschärft es gleichzeitig die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. 

Mit dem beschlossenen Preismoratorium werden die Erstattungspreise für Verbandmittel auf dem Preisniveau des 1. Januar 2026 eingefroren. Ziel ist es, den Ausgabenanstieg der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen und die Beitragssätze zu stabilisieren. 

Das Preismoratorium greift tief in die Preisentwicklung des Verbandmittelmarktes ein. Selbst unter konservativen Annahmen werden bis 2030 Einsparungen von rund 460 Millionen Euro erzielt – das entspricht knapp 5 % der gesamten Verbandmittelausgaben im Zeitraum 2027 bis 2030. Bei einer höheren Marktdynamik könnte die Entlastung sogar mehr als eine Milliarde Euro beziehungsweise rund 11 % der Gesamtausgaben erreichen. 

Für die Hersteller bedeutet dies jedoch einen erheblichen Spagat. Während Produktions-, Energie-, Logistik- und Personalkosten weiter steigen, bleiben die Erstattungspreise über Jahre weitgehend unverändert. 

Die langfristige Sicherung einer hochwertigen Wundversorgung kann jedoch nicht allein über den Einkaufspreis eines Verbandmittels definiert werden. Einerseits wächst der Bedarf an moderner Wundversorgung durch den demografischen Wandel, die steigende Zahl.