UrgoStart Tül: Vom G-BA anerkannt und langfristig erstattungsfähig
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den therapeutischen Nutzen von UrgoStart Tül bestätigt. Damit ist UrgoStart Tül das erste Produkt, das als sogenanntes „sonstiges Produkt zur Wundbehandlung“ (SPzW) in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen wurde.
Diese Entscheidung unterstreicht die Wirksamkeit und den klinischen Nutzen der TLC-NOSF-Wundheilungsmatrix® beim diabetischen Fußulkus. Dank der Aufnahme in die Anlage V bleibt UrgoStart Tül auch nach Ablauf der gesetzlichen Übergangsregelung für die Behandlung vom DFU weiterhin verordnungs- und erstattungsfähig.
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