Beratungstermin UrgoStart Tül

UrgoStart Tül: Vom G-BA anerkannt und langfristig erstattungsfähig

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den therapeutischen Nutzen von UrgoStart Tül bestätigt. Damit ist UrgoStart Tül das erste Produkt, das als sogenanntes „sonstiges Produkt zur Wundbehandlung“ (SPzW) in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen wurde.

Diese Entscheidung unterstreicht die Wirksamkeit und den klinischen Nutzen der TLC-NOSF-Wundheilungsmatrix® beim diabetischen Fußulkus. Dank der Aufnahme in die Anlage V bleibt UrgoStart Tül auch nach Ablauf der gesetzlichen Übergangsregelung für die Behandlung vom DFU weiterhin verordnungs- und erstattungsfähig.

Ihr persönlicher fachlicher Beratungstermin zu UrgoStart Tül

Sie möchten mehr über die Anwendung, Erstattungsfähigkeit oder den G-BA-Beschluss zu UrgoStart Tül erfahren?

In unserer kostenfreien Videoberatung beantworten unsere Expert:innen alle Ihre Fragen – kompakt, praxisnah und auf Ihre Patient:innenversorgung abgestimmt.

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Unsere Expert:innen sind für Sie da

Sie möchten Patient:innen mit einem diabetischen Fußulkus optimal versorgen – wir unterstützen Sie dabei. Unsere Fachberater:innen beantworten Ihre Fragen zu UrgoStart Tül und zur aktuellen Erstattungssituation persönlich und kompetent per Videoberatung.

Caterina Lother, Medical Science Liaison Manager

Caterina Lother

Scarlett Franke, Medical Science Liaison Manager

Scarlett Franke

Wolfgang Scholz

Sebastian Nilewski, Medical Science Liaison Manager

Sebastian Nilewski

Marc Heilfort