Die politische Situation führt dazu, dass die meisten antimikrobiellen Produkte wie silberhaltige und PHMB-haltige Wundauflagen und Hydrogele ab dem 2. Dezember 2024 voraussichtlich vorübergehend nicht mehr über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet werden können.
Dies wird in der ambulanten Versorgung lokal infizierter Wunden eine erhebliche Versorgungslücke schaffen. Zwar bleiben diese Produkte weiterhin im Handel erhältlich, können jedoch nur privat abgerechnet oder als Selbstzahlerleistung genutzt werden.
Umso wichtiger wird daher die Rolle der Wundreinigung, die eine entscheidende Grundlage für die Behandlung infizierter und chronischer Wunden bildet.1 Eine kontinuierliche Wundreinigung reduziert die Keimlast, fördert die Heilung und wird angesichts der aktuellen Einschränkungen unverzichtbar, um Infektionen vorzubeugen und eine adäquate Versorgung sicherzustellen.
Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes am 31.01.2025 beschlossen, sonstige Produkte zur Wundbehandlung wie silberhaltige Wundauflagen und Hydrogele bis zum 01.12.2025 in die Erstattung über die Gesetzlichen Krankenkassen zu nehmen.
Am 28. Februar wurde die Änderung auch im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Gesetz trat damit zum 29. Februar vollständig in Kraft und gilt rückwirkend ab dem 01.12.2024.
Dies bedeutet, dass unsere silberhaltige Wundauflagen wie z.B. UrgoClean Ag und UrgoTül Ag/Silver bis zum 01.12.2025 erstattungsfähig sind.
Langfristig ist und bleibt die Wundreinigung eine entscheidende Grundlage für die Behandlung infizierter und chronischer Wunden1. Eine kontinuierliche Wundreinigung reduziert die Keimlast, fördert die Heilung und wird angesichts der unsicheren Situation unverzichtbar, um Infektionen vorzubeugen und eine adäquate Versorgung sicherzustellen.
Wir empfehlen weiterhin UrgoClean als langfristig erstattungsfähige saubere Lösung für Ihre Patient:innen.
Die gesetzliche Definition schafft Klarheit, welche Wundversorgungsprodukte von Krankenkassen übernommen werden. Bis zum 2. Dezember 2024 gibt es eine Übergangsregelung für bestimmte Produkte, die nicht vollständig den neuen Anforderungen entsprechen.
Ab 2. Dezember 2024 werden antimikrobielle Produkte wie Silberwundauflagen nur noch erstattet, wenn sie in Anlage V der G-BA-Richtlinie aufgenommen werden. Betroffen sind Produkte mit spezifischen Wirkungen, z. B. bei Infektionen.
Folgende Produkte fallen ab 2024 aus der Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen:
· UrgoSorb Silver (inkl. Tamponade)
Diese Produkte können weiterhin privat verordnet oder als Selbstzahler-Produkte genutzt werden.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte in einem Brief an den GKV-Spitzenverband, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und die Kassenärztliche Bundesvereinigung appelliert, sonstige Produkte zur Wundversorgung (z.B. silberhaltige Wundauflagen) weiter bis zum 2. März 2025 zu erstatten.
Nach unseren aktuellen Informationen folgt der GKV-Spitzenverband sowie einige Gesetzliche Krankenkassen diesem Appel nicht, da sich die Rechtslage nicht geändert hat.
Von den Allgemeinen Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen gab es bis jetzt keine Erklärung, dass sie die Verordnungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung bis zum 2. März bundesweit anerkennen.
Krankenkassen wie die TK, BARMER, DAK, KKH, HEK und HKK haben hingegen in einer Pressemitteilung verkündet, alle sonstigen Produkte zur Wundbehandlung (z.B. silberhaltige Wundauflagen) kulanzweise bis zum 2. März 2025 zu erstatten. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass sich weitere einzelne Krankenkassen regional bereiterklären, die Kosten von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung weiterhin im bisherigen Umfang zu übernehmen.
Wenn Sie unsere silberhaltigen Produkte verordnen möchten, empfehlen wir, vorab die Kostenübernahme mit der jeweiligen Gesetzlichen Krankenkasse der Patient:innen abzustimmen.
Um Sie auf alle Fälle vor einem Regress und zusätzlichem Aufwand zu schützen, empfehlen wir, unsere sicher erstattungsfähige UrgoClean Wundauflage zu verordnen.
Die UrgoStart (Plus) Wundauflagen bleiben weiterhin in der Erstattung. Dies sichert auch nach dem 03. Dezember 2024 den Zugang zu unseren TLC-NOSF Wundauflagen.
· Gesetzlich Versicherte: Erstattung nur noch bis 2. Dezember 2024.
· Privat Versicherte: Abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen.
· Selbstzahler:innen: Produkte können über ein grünes Rezept verschrieben werden.
Grundsätzlich können Patient:innen einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkassen stellen. Dies sollte idealerweise im Vorfeld der Versorgung mit der Krankenkasse abgestimmt werden.
Bitte beachten Sie, dass Rezepte für betroffene Produkte rechtzeitig abgerechnet werden müssen – spätestens bis Ende November 2024. URGO unterstützt Sie bei der Bestandsplanung und bietet individuelle Lösungen.
URGO steht Ihnen während der Umstellungsphase zur Seite. Unser Ziel ist, Ihnen und Ihren Patient:innen weiterhin die besten Lösungen für die Wundversorgung anzubieten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung.
Verbandmittel, die nicht mehr erstattungsfähig sind, laufen künftig über die Verbandstoffdatenbank-(VDB-) Gruppe 30.06 als „Medizinprodukte mit Verbandmittelcharakter“.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an den Reimporteur, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu Retaxierungen bzw. Regresse kommen kann
Das ist nicht richtig. Richtig ist, dass eine Verlängerung nur per Gesetz beschlossen werden kann. Die meisten Hersteller haben ihre Produkte ohnehin entsprechend zum 01.12.2024 umgemeldet und als „nicht erstattungsfähig“ gekennzeichnet, um ihrer Rechtspflicht nachzukommen.
Der GKV-Spitzenverband informierte in seinem Rundschreiben lediglich über eine Bitte des Bundesgesundheitsministers, die gültigen Regelungen zur Erstattung sonstiger Produkte zur Wundbehandlung, mit Blick auf den benötigten zeitlichen Vorlauf für die technische Umsetzung insbesondere in den Arztpraxissoftwaren, bis zum 02. März 2025 weiter anzuwenden. Dies ersetzt aber die gesetzliche Rechtslage nicht.
Ursprünglich ist die Frist zur Erstattung sonstiger Produkte zur Wundbehandlung zum 01.12.2024 ausgelaufen. Die Politik hat sich kurzfristig noch darauf geeinigt, die Übergangsfrist nochmal um 12 Monate zu verlängern. Somit sind sonstige Produkte zur Wundbehandlung über die Gesetzlichen Krankenkassen in der ambulanten Versorgung bis zum 01.12.2025 erstattungsfähig.
Unsere silberhaltigen Wundauflagen UrgoTül Ag/Silver, UrgoTül Ag Lite Border, UrgoClean Ag, UrgoCell Ag/Silver und Urgo Hydrogel. sind bis zum 01.12.2025 erstattungsfähig.
In unserer Verordnungshilfe erhalten Sie einen idealen Überblick.
Nein, denn UrgoClean ist auch effektiv bei der Behandlung lokaler Wundinfektionen und erleichtert die Infektionskontrolle durch die kontinuierliche Wundreinigung.
Bei Risiko oder Anzeichen einer lokalen Infektion können Sie Wunden gezielt mit Silberwirkung in unseren silberhaltigen Wundauflagen versorgen. Diese sind bis zum 01.12.2025 erstattungsfähig.
Die Ummeldungen unserer silberhaltigen Wundauflagen und Hydrogel, werden zum 01.03.2025 in den Apothekensoftwares sichtbar. Sollte es in der Zwischenzeit zu Problemen in der Abrechnung kommen, wenden Sie sich bitte an Ihren Landesapothekerverband.
Ja, da der gesetzgeberische Wille dokumentiert ist, können silberhaltige Wundauflagen wieder verordnet werden.
Die Daten in der Lauertaxe werden zum 01.03.2025 aktualisiert sein. Damit ihre Software den aktuellen Datenstand abbildet, empfehlen wir das Onlineupdate zeitnah im Anschluss durchzuführen.
Grundsätzlich gilt auch die Arzneimittelrichtlinie für den SSB. Daher können silberhaltige Wundauflagen oder Hydrogele prinzipiell wieder über den SSB abgerechnet werden. Wichtig ist aber, die aktuell gültige SSB-Vereinbarung in der jeweiligen KV-Region zu prüfen.
Hier finden Sie eine Übersicht der Urgo-Produkte für Ihren Sprechstundenbedarf.
URGO steht Ihnen zur Seite. Unser Ziel ist, Ihnen und Ihren Patient:innen weiterhin die besten Lösungen für die Wundversorgung anzubieten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung.
In unserer Verordnungshilfe erhalten Sie zusätzlich einen optimalen Überblick.
Die UrgoStart– und UrgoStart Plus Wundauflagen mit TLC-NOSF sind und bleiben weiterhin erstattungsfähig.
In unserer Verordnungshilfe erhalten Sie einen idealen Überblick.
In unserem Interview wird beleuchtet, wie sich Änderungen in der Erstattungspraxis von Wundprodukten auf die klinische Wundbehandlung und die Versorgung chronischer Wunden auswirken könnten.
Univ.-Prof. Dr. med. Matthias Augustin, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UEK)
Erhalten Sie einen Überblick über potenzielle Auswirkungen auf die Wundversorgung im ambulanten Bereich, wenn „sonstige Produkte zur Wundversorgung“ aus der Erstattung fallen.
Dr. Günter Gerhardt, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin sowie Vorsitzender der Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz, Wendelsheim
Dr. Martin Danner und Enes-Batuhan Baskal sprechen über Herausforderungen in der Wundversorgung, wenn „sonstige Produkte zur Wundversorgung“ nicht mehr erstattungsfähig sind und wie Betroffene reagieren sollten.
Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE e. V.
Im Gespräch werden nicht nur die Aufgaben und Potenziale des Homecare-Therapiemanagements beleuchtet, sondern auch aktuelle politische Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Versorgung sowie die Handlungsbedarfe für die Zukunft diskutiert.
Dennis Giesfeldt, Leiter Projekt-/Versorgungsmanagement und Digitalisierung beim Verband Versorgungsmanagement Homecare e.V. (VVHC)
Im Interview gibt Dr. Günter Gerhardt, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin sowie Vorsitzender der Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz, Wendelsheim, einen Überblick über die potenziellen Auswirkungen der aktuellen Erstattungsregelung auf die Wundversorgung im ambulanten Bereich.
Folgende Produkte fallen ab 2024 aus der Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen: UrgoTül Ag/Silver, UrgoTül Ag Lite Border, UrgoClean Ag, UrgoSorb Silver (inkl. Tamponade), UrgoCell Ag/Silver, Urgo Hydrogel.
Diese Produkte können weiterhin privat verordnet oder als Selbstzahler-Produkte genutzt werden.
Um die Versorgungslücke bei lokalen Wundinfektionen zu schließen und ein bestmögliche Wundbehandlung erzielen zu können, finden Sie hier eine Übersicht alternativer Produkte.
Durch die politische Situation ergibt sich bei der Behandlung lokal infizierter Wunden eine erhebliche Versorgungslücke. Warum jetzt die Prävention von Infektionen umso wichtiger ist und welche Rolle die Wundreinigung dabei spielt, erklären Scarlett Franke und Dr. Sebastian Nilewski, Medical Science Liaison Manager der URGO GmbH.
UrgoClean ist unsere saubere Lösung und trägt zu einer kontinuierlichen Wundreinigung bei. Die langfristig erstattungsfähige Wundauflage eignet sich für die Anwendung bei Wunden mit dem Risiko oder Anzeichen einer lokalen Infektion.*
Die Wundtherapie mit UrgoClean ist und bleibt langfristig erstattungsfähig. Dadurch leistet sie einen Beitrag für eine verlässliche Versorgung von Wundpatient:innen.
Haben Sie Fragen zur aktuellen Erstattungssituation von antimikrobiellen Wundauflagen oder suchen Sie nach Lösungen für Ihre Wundversorgung?
Nutzen Sie die Gelegenheit und erfahren Sie mehr darüber, wie Sie auf die Veränderungen reagieren können.
Aktuelle kostenfreie Online-Termine:
Datum: 11.03.2025
Uhrzeit: 17:00 – 18:00 Uhr
Datum: 18.03.2025
Uhrzeit: 17:00 – 18:00 Uhr
Unsere Fortbildungen richten sich an Sie als medizinische Fachkräfte und bieten Ihnen aktuelles Wissen sowie umfassende Informationen rund um die moderne Wundversorgung und Kompressionstherapie
*Aufgrund ihrer nicht okklusiven Eigenschaften kann UrgoClean unter strenger medizinischer Überwachung auch bei infizierten Wunden angewendet werden.
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