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Informationen zur Erstattung
antimikrobieller Wundauflagen
Weitere Informationen
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Alle wichtigen Informationen im Überblick

Die politische Situation führt dazu, dass die meisten antimikrobiellen Produkte wie silberhaltige und PHMB-haltige Wundauflagen und Hydrogele ab dem 2. Dezember 2024 voraussichtlich vorübergehend nicht mehr über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet werden können.

Dies wird in der ambulanten Versorgung lokal infizierter Wunden eine erhebliche Versorgungslücke schaffen. Zwar bleiben diese Produkte weiterhin im Handel erhältlich, können jedoch nur privat abgerechnet oder als Selbstzahlerleistung genutzt werden.

Umso wichtiger wird daher die Rolle der Wundreinigung, die eine entscheidende Grundlage für die Behandlung infizierter und chronischer Wunden bildet.1 Eine kontinuierliche Wundreinigung reduziert die Keimlast, fördert die Heilung und wird angesichts der aktuellen Einschränkungen unverzichtbar, um Infektionen vorzubeugen und eine adäquate Versorgung sicherzustellen.

Die gesetzliche Definition schafft Klarheit, welche Wundversorgungsprodukte von Krankenkassen übernommen werden. Bis zum 2. Dezember 2024 gibt es eine Übergangsregelung für bestimmte Produkte, die nicht vollständig den neuen Anforderungen entsprechen.

Ab 2. Dezember 2024 werden antimikrobielle Produkte wie Silberwundauflagen nur noch erstattet, wenn sie in Anlage V der G-BA-Richtlinie aufgenommen werden. Betroffen sind Produkte mit spezifischen Wirkungen, z. B. bei Infektionen.

Folgende Produkte fallen ab 2024 aus der Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen:

     · UrgoTül Ag/Silver

     · UrgoTül Ag Lite Border

     · UrgoClean Ag

     · UrgoSorb Silver (inkl. Tamponade)

     · UrgoCell Ag/Silver

     · Urgo Hydrogel

Diese Produkte können weiterhin privat verordnet oder als Selbstzahler-Produkte genutzt werden.

Die UrgoStart (Plus) Wundauflagen bleiben weiterhin in der Erstattung. Dies sichert auch nach dem 03. Dezember 2024 den Zugang zu unseren TLC-NOSF Wundauflagen.

· Gesetzlich Versicherte: Erstattung nur noch bis 2. Dezember 2024.

· Privat Versicherte: Abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen.

· Selbstzahler:innen: Produkte können über ein grünes Rezept verschrieben werden.

Bitte beachten Sie, dass Rezepte für betroffene Produkte rechtzeitig abgerechnet werden müssen – spätestens bis Ende November 2024. URGO unterstützt Sie bei der Bestandsplanung und bietet individuelle Lösungen.

URGO steht Ihnen während der Umstellungsphase zur Seite. Unser Ziel ist, Ihnen und Ihren Patient:innen weiterhin die besten Lösungen für die Wundversorgung anzubieten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung.

Verbandmittel, die nicht mehr erstattungsfähig sind, laufen künftig über die Verbandstoffdatenbank-(VDB-) Gruppe 30.06 als „Medizinprodukte mit Verbandmittelcharakter“. 

In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an den Reimporteur, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu Retaxierungen bzw. Regresse kommen kann 

Das ist nicht richtig. Richtig ist, dass eine Verlängerung nur per Gesetz beschlossen werden kann. Die meisten Hersteller haben ihre Produkte ohnehin entsprechend zum 01.12.2024 umgemeldet und als „nicht erstattungsfähig“ gekennzeichnet, um ihrer Rechtspflicht nachzukommen.

Der GKV-Spitzenverband informierte in seinem Rundschreiben lediglich über eine Bitte des Bundesgesundheitsministers, die gültigen Regelungen zur Erstattung sonstiger Produkte zur Wundbehandlung, mit Blick auf den benötigten zeitlichen Vorlauf für die technische Umsetzung insbesondere in den Arztpraxissoftwaren, bis zum 02. März 2025 weiter anzuwenden. Dies ersetzt aber die gesetzliche Rechtslage nicht. 

Folgende URGO-Produkte sind betroffen

Folgende Produkte fallen ab 2024 aus der Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen: UrgoTül Ag/Silver, UrgoTül Ag Lite Border, UrgoClean Ag, UrgoSorb Silver (inkl. Tamponade), UrgoCell Ag/Silver, Urgo Hydrogel. 

Diese Produkte können weiterhin privat verordnet oder als Selbstzahler-Produkte genutzt werden.

UrgoClean Ag

UrgoTül AG/Silver

UrgoTül Ag

UrgoClean Ag

UrgoClean Ag

UrgoClean Ag

UrgoHydrogel

Um die Versorgungslücke bei lokalen Wundinfektionen zu schließen und ein bestmögliche Wundbehandlung erzielen zu können, finden Sie hier eine Übersicht alternativer Produkte.  

Die Prävention von Infektionen wird umso wichtiger

Durch die politische Situation ergibt sich bei der Behandlung lokal infizierter Wunden eine erhebliche Versorgungslücke. Warum jetzt die Prävention von Infektionen umso wichtiger ist und welche Rolle die Wundreinigung dabei spielt, erklären Scarlett Franke und Dr. Sebastian Nilewski, Medical Science Liaison Manager der URGO GmbH.

Bleiben Sie entspannt und gehen Sie auf Nummer sicher mit UrgoClean

UrgoClean ist unsere saubere Lösung und trägt zu einer kontinuierlichen Wundreinigung bei. Die langfristig erstattungsfähige Wundauflage eignet sich für die Anwendung bei Wunden mit dem Risiko oder Anzeichen einer lokalen Infektion.*

Die Wundtherapie mit UrgoClean ist und bleibt langfristig erstattungsfähig. Dadurch leistet sie einen Beitrag für eine verlässliche Versorgung von Wundpatient:innen.

Informationsveranstaltung zur aktuellen Erstattungssituation

Haben Sie Fragen zur aktuellen Erstattungssituation von antimikrobiellen Wundauflagen oder suchen Sie nach Lösungen für Ihre Wundversorgung?

Nutzen Sie die Gelegenheit und erfahren Sie mehr darüber, wie Sie auf die Veränderungen reagieren können.

Melden Sie sich noch heute an und erhalten Sie wertvolle Informationen für die Praxis!

Aktuelle Online-Termine:

📅 Wundreinigung zur Vermeidung von Wundinfektionen? Wie? So!

Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig

Datum: 02. Dezember 2024

Uhrzeit: 18:00 – 19:00 Uhr

✔️ Jetzt online teilnehmen

 

📅 Wundauflagen ABC – Was, wenn die Wunde stinkt?

Datum: 11. Dezember 2024

Uhrzeit: 16:30 – 17:15 Uhr

✔️ Jetzt anmelden

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    Referenzen

    *Aufgrund ihrer nicht okklusiven Eigenschaften kann UrgoClean unter strenger medizinischer Überwachung auch bei infizierten Wunden angewendet werden.

    Weitere Informationen folgen in Kürze

    Seite aktualisiert am 3 Dezember 2024