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Informationen zur Erstattung
von Wundauflagen
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Informationen zur Erstattung
antimikrobieller Wundauflagen
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Alle wichtigen Informationen im Überblick

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Gesetzes zur Befugniserweiterungs- und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) beschlossen, dass sonstige Produkte zur Wundbehandlung bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden können. Im weiteren Verlauf wurde festgehalten, dass der Verbandmittelbegriff in einem weiteren Gesetz neu definiert werden soll, um die Versorgung mit notwendigen Wundprodukten über den 31. Dezember 2026 hinaus langfristig zu sichern.

Der Deutschen Bundesrat hat die Verabschiedung des BEEP sowie die Verlängerung der Übergangsfrist voraussichtlich auf den 19. Dezember 2025 verschoben. Grund hierfür ist, dass der Deutsche Bundesrat mit dem Deutschen Bundestag über eine Krankenhauseinsparmaßnahme verhandeln möchte, die ebenfalls im BEEP-Gesetz angehängt ist. Während der Wartezeit zwischen dem 01. – 19. Dezember empfehlen wir, dass theoretische Regressrisiko zu vermeiden und weiterhin auf Wundreinigung mit UrgoClean zu setzen.

Langfristig ist und bleibt die Wundreinigung eine entscheidende Grundlage1 für eine einfache und effektive Wundversorgung. Die kontinuierliche Wundreinigung mit UrgoClean reduziert die Keimlast2-4, Wundbeläge und überschüssiges Exsudat5. Insbesondere angesichts der fortbestehenden Unsicherheit über die zukünftige Verbandmitteldefinition ist die Wundreinigung unverzichtbar, um Infektionen vorzubeugen6 und die Wundheilungschancen zu erhöhen7.

Wir informieren Sie, sobald das BEEP auch im Bundesrat verabschiedet wird.

Der Deutsche Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss angerufen. Wir rechnen mit einer Entscheidung zur nächsten Sitzung am 19.12.2025. Dadurch läuft formal die Frist zur Erstattung sonstiger Produkte zur Wundbehandlung zum 01.12.2025 erst einmal aus. Während der Wartezeit empfehlen wir, dass theoretische Regressrisiko zu vermeiden und auf wirkstofffreie Wundauflagen wie unser UrgoClean zu setzen

Unsere silberhaltigen Wundauflagen UrgoClean Ag, UrgoTül Ag/Silver, UrgoTül Ag Lite Border, UrgoCell Ag/Silver und Urgo Hydrogel sollten in dieser Wartezeit vorerst nicht verordnet werden.  

In unserer Memocard erhalten Sie einen idealen Überblick.

Die Sprechstundenbedarfsvereinbarung sind separate Vereinbarungen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und den Gesetzlichen Krankenkassen möglich. Bitte fragen Sie bei ihrer KV nach, inwiefern in dieser Wartezeit silberhaltige Wundauflagen und Hydrogele über den SSB bezogen werden können.  

Hier finden Sie eine Übersicht der URGO-Produkte für Ihren Sprechstundenbedarf. 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 05.06.2025 den überlegenen therapeutischen Nutzen von UrgoStart Tül beim diabetischen Fußulkus offiziell bestätigt.9-10 Diese URGO-Wundauflage ist somit das erste Produkt auf dem Markt, das als sogenanntes sonstiges Produkt zur Wundbehandlung als verordnungsfähiges Medizinprodukt in die Anlage V der Arzneimittelrichtlinie aufgenommen wurde und stärkt damit unsere Position für evidenzbasierte Lösungen. Damit bleibt UrgoStart Tül auch nach dem Auslaufen der angedachten Übergangsfrist am 31. Dezember 2026 im System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungs- und erstattungsfähig.  

Sie möchten mehr über die Anwendung, Erstattungsfähigkeit oder den G-BA-Beschluss zu UrgoStart Tül erfahren? In unserer kostenfreien Videoberatung beantworten unsere Expert:innen alle Ihre Fragen – kompakt, praxisnah und auf Ihre Patient:innenversorgung abgestimmt.

> Zur Fachberatung

UrgoStart Tül bleibt auch über den Mai 2027 hinaus verordnungsfähig. Grundlage dafür ist die Zertifizierung nach der Medical Device Regulation (MDR), die für alle Medizinprodukte erforderlich ist, um in der EU vertrieben werden zu dürfen. Da das MDR-Zertifikat grundsätzlich befristet ist, muss es vor Ablauf erneuert werden. Das aktuelle Zertifikat läuft im Mai 2027 aus und ist in der Anlage V des G-BA dokumentiert. Nach der Erneuerung des Zertifikates übermitteln wir den Nachweis an den G-BA, damit das neue Ablaufdatum eingetragen wird. Dabei handelt es sich um eine reine Formalität. 

Sie möchten mehr über die Anwendung, Erstattungsfähigkeit oder den G-BA-Beschluss zu UrgoStart Tül erfahren? In unserer kostenfreien Videoberatung beantworten unsere Expert:innen alle Ihre Fragen – kompakt, praxisnah und auf Ihre Patient:innenversorgung abgestimmt. 

> Zur Fachberatung

Wir sind der Auffassung, dass unsere Produkte mit Sucrose-Octasulfat UrgoStart Tül, UrgoStart, UrgoStart Border, UrgoStart Plus, UrgoStart Plus Kompresse,UrgoStart Plus Absorb und UrgoStart Plus Border Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften gemäß § 53 Absatz 3 Teil 2 Anlage Va der AM-RL sind. 

Dies wird auch bestätigt durch die Tatsache, dass die Wundauflagen UrgoStart Tül, UrgoStart, UrgoStart Border, UrgoStart Plus, UrgoStart Plus Kompresse,UrgoStart Plus Absorb und UrgoStart Plus Border gemäß der Medical Device Regulation (MDR) in Klasse IIb zertifiziert sind. 

Nach europäischer Regulatorik liegt für Klasse IIb Medizinprodukte keine pharmakologische Wirkung vor, was aber erforderlich wäre, um sie als sonstige Produkte zur Wundbehandlung einstufen zu können. Aus unserer Sicht kann der Gemeinsame Bundesausschuss ein und denselben Rechtsbegriff juristisch nicht abweichend auslegen. 

URGO steht Ihnen zur Seite. Unser Ziel ist, Ihnen und Ihren Patient:innen weiterhin die besten Lösungen für die Wundversorgung anzubieten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung. 

Uns liegen Meldungen von den folgenden Krankenkassen vor:

AOK Baden-Württemberg, AOK Nordost, AOK Niedersachsen, AOK Hessen, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Barmer, BIG, DAK, HEK, hkk, KKH, TK, vdek

Diese decken in etwa 50 % der gesetzlichen Versicherten ab. Weitere Zusagen stellen wir nach und nach hier ein. 

URGO steht Ihnen zur Seite. Unser Ziel ist, Ihnen und Ihren Patient:innen weiterhin die besten Lösungen für die Wundversorgung anzubieten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung.

Was tun ohne Silber?
Was Experten vor der Verlängerung der Übergangsfrist sagten

Univ.-Prof. Dr. med. Matthias Augustin

Welche Auswirkungen haben die Veränderungen auf die klinische Wundbehandlung?

In unserem Interview wird beleuchtet, wie sich Änderungen in der Erstattungspraxis von Wundprodukten auf die klinische Wundbehandlung und die Versorgung chronischer Wunden auswirken könnten.

Univ.-Prof. Dr. med. Matthias Augustin, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UEK)

Potenzielle Auswirkungen der aktuellen Erstattungsregelung im ambulanten Bereich

Erhalten Sie einen Überblick über potenzielle Auswirkungen auf die Wundversorgung im ambulanten Bereich, wenn „sonstige Produkte zur Wundversorgung“ aus der Erstattung fallen. 

Dr. Günter Gerhardt, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin sowie Vorsitzender der Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz, Wendelsheim

Erstattungspraxis Wundprodukte – was bedeutet das für Patientinnen?

Dr. Martin Danner und Enes-Batuhan Baskal sprechen über Herausforderungen in der Wundversorgung, wenn „sonstige Produkte zur Wundversorgung“ nicht mehr erstattungsfähig sind und wie Betroffene reagieren sollten. 

Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE e. V. 

Herausforderungen und Chancen im Homecare-Therapiemanagement

Im Gespräch werden nicht nur die Aufgaben und Potenziale des Homecare-Therapiemanagements beleuchtet, sondern auch aktuelle politische Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Versorgung sowie die Handlungsbedarfe für die Zukunft diskutiert.

Dennis Giesfeldt, Leiter Projekt-/Versorgungsmanagement und Digitalisierung beim Verband Versorgungsmanagement Homecare e.V. (VVHC)

Potenzielle Auswirkungen der aktuellen Erstattungsregelung im ambulanten Bereich

Im Interview gibt Dr. Günter Gerhardt, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin sowie Vorsitzender der Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz, Wendelsheim, einen Überblick über die potenziellen Auswirkungen der aktuellen Erstattungsregelung auf die Wundversorgung im ambulanten Bereich.

Folgende URGO-Produkte sind betroffen

Folgende Produkte fallen ab 2024 aus der Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen: UrgoTül Ag/Silver, UrgoTül Ag Lite Border, UrgoClean Ag, UrgoSorb Silver (inkl. Tamponade), UrgoCell Ag/Silver, Urgo Hydrogel. 

Diese Produkte können weiterhin privat verordnet oder als Selbstzahler-Produkte genutzt werden.

UrgoClean Ag

UrgoTül AG/Silver

UrgoTül Ag

UrgoClean Ag

UrgoClean Ag

UrgoClean Ag

UrgoHydrogel

Um die Versorgungslücke bei lokalen Wundinfektionen zu schließen und ein bestmögliche Wundbehandlung erzielen zu können, finden Sie hier eine Übersicht alternativer Produkte.  

Wundreinigung, einfach und kontinuierlich

Die UrgoClean Wundauflagen, inklusive UrgoClean Border, bieten eine dauerhafte Lösung für die kontinuierliche Wundreinigung und unterstützen nachhaltig die Infektionskontrolle5,6.

Denn jede Wunde verdient die Chance auf eine saubere, bessere Heilung.

Ihre Vorteile auf einen Blick

✅ Reduktion von Wundbelägen (z. B. Fibrin)5, Bakterien2-5 und Biofilm2,3

✅ Förderung der Wundheilung durch Gelbildung und die Wirkung der Reinigungsfasern5,11

✅ Exsudatmanagement5

✅ Formstabil, atraumatisch und schmerzarm beim Verbandwechsel5

Packshots der UrgoClean Range
img-urgoclean-verpackung-tamponade

Informationsveranstaltungen zur aktuellen Erstattungssituation

Haben Sie Fragen zur aktuellen Erstattungssituation von antimikrobiellen Wundauflagen oder suchen Sie nach Lösungen für Ihre Wundversorgung?

Nutzen Sie die Gelegenheit und erfahren Sie mehr darüber, wie Sie auf die Veränderungen reagieren können.

 

📅 Datum: 15.12.2025 

🕔 Uhrzeit: 17:00 – 18:00 Uhr

✔️ Jetzt kostenfrei anmelden

Unsere Fortbildungen richten sich an Sie als medizinische Fachkräfte und bieten Ihnen aktuelles Wissen sowie umfassende Informationen rund um die moderne Wundversorgung und Kompressionstherapie

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    Referenzen

    1: S3-Leitlinie zur Lokaltherapie schwerheilender und/oder chronischer Wunden aufgrund von peripherer arterieller Verschlusskrankheit, Diabetes Mellitus oder chronischer venöser Insuffizienz. Version 2.1. Stand: 11.09.2023. AWMF-Register-Nr.: 091/001

    2: Interne Daten, Laboratoires URGO, Report 2011-06FV4 (in-vitro nachgewiesen)

    3: Interne Daten, Laboratoires URGO, Nexidia-report-2013-09Dv4 (in vitro study).

    4: Desroches 2016 JWC

    5: : Meaume S. et al. Evaluation of two fibrous wound dressings for the management of leg ulcers: Results of a European randomised controlled trial (Earth RCT). J Wound Care, Vol 23. No 3; March 2014, 105-116.

    6: Reinboldt-Jockenhöfer F. et al: Debridement – how efficient can a wound dressing be? The answer from a large prospective observational study. J Wound Care 2025; 34(4); https://doi.org/10.12968/jowc.2025.0046. Keine Vergleichsstudie. Untersucht wurden insgesamt 1.558 Patienten, davon 220 mit lokaler Wundinfektion unter Einsatz von UrgoClean, von denen 47 nicht zusätzlich mit Antibiotika behandelt wurden.

    7: European Pressure Ulcer Advisory Panel, National Pressure Injury Advisory Panel and Pan Pacific Pressure Injury Alliance. Prevention and Treatment of Pressure Ulcers/Injuries: Clinical Practice Guideline. The International Guideline. Emily Haesler (Ed.). EPUAP/NPIAP/PPPIA: 2019.

    8: Lazareth, I. et al. Efficacy of a silver lipidocolloid dressing on heavily colonised wounds: a republished RCT. J Wound Care 2012, 21, 96-102.

    9: Lützkendorf S. et al. TLC-Ag dressings: a prospective, multicentre study on 728 patients with wounds at risk of or with local infection. J Wound Care. 2022;31(5):366-378.

    10: Arzneimittel-Richtlinie/Anlage V: UrgoStart Tül – Gemeinsamer Bundesausschuss – www.g-ba.de/beschluesse/7245

    Seite aktualisiert am 4 Dezember 2025