Erstattung von Wundauflagen I Was sich ändert und warum Wundreinigung zählt

Am 2. Dezember 2024 endete die Übergangsfrist für die „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“.

Während einige Krankenkassen auf Bitte von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zugesagt haben, die Produkte bis zum 2. März 2025 kulanzweise weiter zu erstatten, lehnen andere Krankenkassen eine Erstattung bereits ab.
 
Doch was ist der aktuelle Stand? Welche Produkte sind noch erstattungsfähig? Und was bedeutet das für die Versorgung Ihrer Patient:innen?
 
Unsere Experten Enes-Batuhan Baskal und Marc Heilfort klären auf:
• Aktuelle Erstattungssituation der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“
• Auswirkungen auf Ihre Praxis
• Warum Wundreinigung und Infektionsvorbeugung jetzt entscheidender sind als je zuvor
 
Seien Sie dabei und informieren Sie sich aus erster Hand!